Nach den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" wird die Errichtung von Solarkollektoranlagen zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzt wird. Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag nach den Inbetriebnahmen gestellt werden. Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Diese Förderung ist bis zum 31.12. 2009 (Tag der Antragstellung) befristet. D. h., bis zum 31. 12.2009 muss der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein.
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Oberkotzau. Vom Ein-Mann-Heizungsbaubetrieb zum regionalen Marktführer für Solartechnik und für alternative Energien hat sich in rund 40 Jahren die Gemeinhardt AG im bayerischen Oberkotzau bei Hof entwickelt.

